Das sicherheitspolitische Umfeld der Bundesrepublik Deutschland erlebte innerhalb der letzten Jahrzehnte einen erheblichen Wandel. Sich verändernde Bedrohungsszenarien wie wiederholte terroristische Anschlagsereignisse, die Folgen des Klimawandels oder auch jüngst wieder die Ausbreitung von Pandemien, stellen die Gefahrenabwehr in Deutschland vor bisher unbekannte Herausforderungen.
Mit dieser Entwicklung stellt sich die Frage, ob die verfassungsrechtlichen Grundlagen im Bereich des Bevölkerungsschutzes als ausreichend angesehen werden können.
Insbesondere in der Kompetenzverteilung ergeben sich seit einigen Jahren eklatante Problemstellungen. Mag die Zuständigkeit bei der Lagebewältigung alltäglicher Gefahren den Ländern zuordbar sein, bleibt bei bundesländerübergreifenden oder gar bundesweiten Großschadensereignissen abzuwägen, ob hier eine zentrale Steuerung beispielsweise durch den Bund zweckmäßiger wäre. Auch im Hinblick auf die intensive Unterstützung der Katastrophenabwehrpotentiale der Länder durch den Bund im Rahmen der Katastrophenhilfe stellt sich die Frage der verfassungsmäßigen Rechtfertigung. Bereits parlamentarisch diskutierte Harmonisierungsansätze werden nicht umgesetzt.
In meiner Bachelorarbeit werden die anhaltenden Diskussionen und vorliegenden Lösungsansätze aufgegriffen. Unter Berücksichtigung eines Leitfadeninterviews (Interviewpartner*in ist dem S+K-Verlag bekannt) und einem Exkurs zu den politischen Forderungen rund um den Waldbrand bei Lübtheen 2019 werden bestehende legislative Handlungsbedarfe unter aktuellen Gesichtspunkten weiterentwickelt, abgewogen und die vorgestellten Lösungsansätze bewertet. Im Ergebnis ist eine Erweiterung der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG, sowie die Verankerung einer Zentralstellenfunktion in Art. 87 Abs. 1 S. 2 GG zu präferieren.
Mehr Informationen zu dieser Bachelorarbeit finden Sie auf Rettungsdienst-Forschung.
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